Rahmenbedingungen

Ablauf und Kosten

  • Kontaktaufnahme und Klärung offener Fragen telefonisch oder per Mail
  • Erstgespräch (50 Min): 100
  • Weitere Einheiten (50 Min.): 100 €

Die Erstattung eines Kostenanteils der klinisch-psychologischen Behandlung durch die Krankenkassen ist möglich. Einige private Krankenversicherungen übernehmen außerdem je nach Vertrag die Kosten für klinisch-psychologische Behandlung – informieren Sie sich am besten vorab. Wie viele Einheiten notwendig sind, kann je nach Themenstellung sehr unterschiedlich sein. Ich berate Sie gerne beim Erstgespräch. Die Frequenz und der gemeinsame zeitliche Rahmen der Einheiten können im Gespräch festgelegt werden.

Terminvereinbarung und Absageregelung

Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Kontaktieren Sie mich gerne. Können Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten, bitte ich Sie, mich 24 Stunden vor dem Termin zu informieren. Erfolgt keine Absage, bitte ich um Verständnis, dass die Einheit in Rechnung gestellt wird.

Verschwiegenheit

Als klinische Psychologin bin ich an eine starke Verschwiegenheitspflicht gebunden, die nur in bestimmten Ausnahmefällen gelockert ist. Es werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keine Informationen an Dritte weitergegeben. Gerne informiere ich Sie dazu auch im Erstgespräch.

Was bedeutet “in Fachausbildung unter Lehrsupervision”?

Das Psychotherapiegesetz regelt in Österreich genau die Ausbildung für alle Psychotherapeut:innen, die mit der Eintragung zur Psychotherpeut:in abgeschlossen wird. Schon während der Ausbildung müssen alle Studierenden vor der Eintragung längere Zeit therapeutisch tätig sein, um genügend Berufserfahrung erwerben zu können. Das ist geschieht konkret ab der Erteilung des Status „Psychotherapeut:in in Fachausbildung unter Lehrsupervision“. Psychotherapeut:innen in Fachausbildung unter Lehrsupervision werden in ihrer therapeutischen Tätigkeit von erfahrenen Lehrtherapeut:innen begleitet und beraten, was dem therapeutischen Prozess durch vermehrte Reflexion und Kontrolle qualitativ förderlich ist. Zudem unterliegen supervidierende Lehrtherapeut:innen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht.